AGB

1. Umfang und Gültigkeit

1.1. Die AGB von Lalagas Telefonmarketing und Werbeconsulting regeln alle Dienstleistungen, die LALAGAS gegenüber ihrem Vertragspartner bzw. Kunden erbringt. Andere in sonstigen Schriftstücken enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder solche auf die der Kunde verweist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung wird für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, auch wenn LALAGAS nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer von LALAGAS und vom Vertragspartner unterfertigten Vereinbarung.

1.2. Änderungen der AGB sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Wiederspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich der Mitteilung der Änderung, wird die neue Fassung der AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist LALAGAS berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

2. Leistungen, Offerte, Vertragsabschluß

2.1. Leistungen von LALAGAS und deren Umfang sowie das vom Vertragspartner zu entrichtende Entgelt sind im jeweiligen Offert von LALAGAS festgehalten. Dieses Offert wird vorbehaltlich der Annahme durch den Kunden und der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung durch LALAGAS Vertragsinhalt.

2.2. Offerte von LALAGAS sind frei bleibende. Der Vertrag gilt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von LALAGAS oder einer Bestätigung vom Kunden (auch per E-Mail oder Fax) als abgeschlossen.

2.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsforderungen oder Zusatzsaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Allgemeine Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde unterstützt LALAGAS bei der Auftragserfüllung umfassend und unentgeltlich, indem er insbesodere die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Unterlagen und Informationen LALAGAS termingerecht zur Verfügung stellt.

4. Abgabetermine

4.1. LALAGAS wird sich bemühen den Terminwünschen des Kunden nachzukommen. Zeiten, in denen der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug ist, verlängern jedenfalls die Projektdauer und verschieben etwa in Aussicht gestellte Termine; gleiches gilt für Änderungswünsche des Kunden. Entstehen LALAGAS durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen Mehrkosten, wird der Kunde diese ersetzen.

4.2. Da die Einhaltung von Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig sein kann, muß LALAGAS bei Verzögerungen Dritter sich das Recht einer Terminverschiebung vorbehalten. LALAGAS wird jedoch versuchen die Einhaltung von Lieferfristen gegenüber Dritten durchzusetzen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Das Entgelt beruht auf den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Alle von LALAGAS genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Vertragsverhältnissen, welche sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken, können vereinbarte Entgelte für Lieferungen oder Leistungen von LALAGAS den geänderten Konditionen wie Lohnkosten, Währungskursen und Rohstoffkosten angepaßt werden. Preisänderungen sind daher vorbehalten.

5.2 Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind prompt bis spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist LALAGAS auch ohne Verschulden des Kunden berechtigt, die bankmäßigen Verzugszinsen sowie den Ersatz der Spesen, Kosten und Barauslagen für die zweckentsprechende Verfolgung von ihren Ansprüchen samt Mahn- und Inkassospesen, zu verrechnen.

5.4. Die Aufrechnung gegen Forderungen von LALAGAS ist jedenfalls ausgeschlossen.

6. Ausschluß der Zurückbehaltung

6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht volllständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder zu vermindern.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate; der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde erkennbare Mängel anläßlich der Abnahme spätestens innerhalb einer Woche, jedoch spätestens bis einer Woche nach Projektende und sonstige später auftretende Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen sowie substantiiert und schriftlich dokumentiert erfolgen.
Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel von LALAGAS in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde LALAGAS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8. Schadenersatz

8.1. LALAGAS haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.2. LALAGAS haftet für Schäden die seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen, gem § 1313 a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde.

8.3. Schadenersatzforderungen verjähren spätestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.

9. Höhere Gewalt

9.1. LALAGAS ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Der Kunde hat in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.

9.2. Fehlerbehebungen, die auf Grund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Kunden nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt.

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. LALAGAS verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 14 DSG 2000 (Datensicherheit, Datensicherheitsmaßnahmen) und § 15 DSG 2000 (Datengeheimnis).

10.2. Der Auftraggeber garantiert LALAGAS, daß sämtliche an LALAGAS übergebene Daten zulässigerweise im Sinne des DSG 2000 an LALAGAS zur Verarbeitung übergeben worden sind, und daß dadurch Geheimhaltungsinteressen oder sonstige Rechte der betroffenen juristischen oder natürlichen Personen in keinster Weise verletzt werden.

10.3 Sollte LALAGAS diesbezüglich von dritter Seite in irgendeiner Weise belangt oder haftbar gemacht werden, sichert der Auftraggeber LALAGAS zur Gänze Schad- und Klagloshaltung zu.

10.4. LALAGAS ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten zu verwenden und Daten des Kunden unter Beachtung der DSG in gesetzlich zulässiger Weise zu speichern und zu verwerten.

10.5. Der Kunde verpflichtet sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm überlassene weitere Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls Quellprogramme sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Subunternehmer

11.1 LALAGAS kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer bedienen.

12. Übertragungsverbot, Verjährungsfrist

12.1. Die Übertragung des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten ist ohne schriftliche Zustimmung von LALAGAS unzulässig.

12.2. Beide Vertragspartner können Ansprüche aus dem Vertrag nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend machen.

13. Vertragsdauer, Kündigung

13.1. Der Auftrag kann von LALAGAS jederzeit unterbrochen oder gestoppt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht mehr garantiert ist.

13.2. Das unverzichtbare Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Handlungsfähigkeit des jeweils anderen Vertragspartners, die Nichtbezahlung von offenen Rechnungen trotz mehrmaliger Mahnung. LALAGAS ist weiters berechtigt, den Vertrag wegen Verzug oder grober Mängel des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zu kündigen. In diesem Fall hat LALAGAS Anspruch auf die Bezahlung aller Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt und auf Ersatz des entstandenen Schadens.

14. Mitteilungen

14.1 Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, erfolgen sämtliche Mitteilungen im Sinne dieses Vertrages schriftlich, per Telefax oder auch per E-mail, und sind zu unterzeichnen.

15. Gerichtsstand

15.1. Für die Beilegung von Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Graz für zuständig erklärt.

15.2. Dem Vertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde.